Gutachter und Sachverständiger für Fußböden und Raumausstattung

Niederlassung in Leipzig, Sitz in Torgau, Sachsen

Fach­kenntnis und Er­fahrung in den Be­reichen Sicht- und Son­nen­schutz, Polster­möbel und Deko­ra­tio­nen. Hin­zu kom­men Wand­ver­klei­dun­gen aus PVC und der Schwer­punkt­be­reich Fußboden.

Ich bin bunde­sweit wie inter­na­tio­nal tä­tig im Auf­trag von Kom­mu­nen, Ge­rich­ten, Ver­si­che­run­gen, Fi­rmen und Pri­vat­per­sonen.

Neben der Er­stel­lung von Gut­ach­ten be­rat­e ich Ent­schei­der und Pla­ner wie In­genieurs­büros oder Bau­äm­ter. Hin­zu kom­men Pla­nung und Durch­füh­rung von Pro­jek­ten so­wie Bau­be­glei­tung und -ab­nah­men. Zur Über­sicht.

Mit­glied­schaft: Bun­des­ver­band der ver­eidig­ten Sach­ver­stän­di­gen für Raum und Aus­stat­tung e.V. (BSR)

Rudolf Ritz

Der öffentlich bestellte und ver­eidigte Sach­verständige (ö.b.u.v.S.)

Das Rundsiegel des Sach­verständigen dürfen nur ö.b.u.v.S. führen.

Sachverständig

Der Begriff des "Sach­verständigen" für sich allein ist nicht ge­schützt. Das System der Ver­eidigung und öffent­lichen Be­stel­lung wurde ein­ge­führt, um die Sicher­heit von Rat­suchen­den zu er­höhen. Neben wei­teren Voraus­set­zungen sind die im Bun­des­ver­band or­gani­sier­ten Sach­ver­stän­di­gen u. a. zur stän­di­gen Fort­bil­dung ver­pflich­tet.

Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Allein durch die Bestellung durch die zu­ständige Kam­mer (z.B. HWK) ist die Tätig­keit als ö.b.u.v. Sach­ver­ständiger ge­schützt. Bei Ge­richten und Hand­werks­kam­mern werden ö.b.u.v.S. se­pa­rat ge­listet. Als Voraus­setzung für die öffent­liche Be­stel­lung wird ein hohes Maß an Fach­kennt­nis und persön­licher Eignung ver­langt, sowie die Aus­zeichnung durch be­sondere Sach­kunde, Objek­tivität und Ver­trauens­würdig­keit.